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In Deutschland sind die rechtlichen Grundlagen für den Einbau eines Aufzugnotrufsystems in verschiedenen Vorschriften und Normen geregelt. Grundsätzlich hat der Betreiber eines Aufzugs die Verantwortung, für die Sicherheit der Nutzer zu sorgen, und das Notrufsystem ist ein zentraler Bestandteil dieser Verantwortung.
Hier sind die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und Normen für den Einbau eines Aufzugnotrufsystems in Deutschland:
In Deutschland gibt es keine einheitliche, bundesweite Regelung für den Einbau eines Aufzugnotrufsystems, da Baurecht grundsätzlich Ländersache ist. In den jeweiligen Landesbauordnungen ist jedoch festgelegt, dass Aufzüge in öffentlich zugänglichen Gebäuden eine entsprechende Notrufeinrichtung haben müssen, um im Falle eines Ausfalls oder einer Notlage schnell Hilfe leisten zu können.
Für den Einbau und Betrieb von Aufzügen ist insbesondere die Aufzugsverordnung (BauO) relevant. Sie regelt technische Anforderungen und Sicherheitsvorschriften für Aufzüge. Demnach muss jeder Aufzug, der in öffentlich zugänglichen Gebäuden betrieben wird, ein Notrufsystem
besitzen, das im Falle eines Ausfalls eine schnelle Kommunikation mit einem Rettungsdienst oder einer Notrufzentrale ermöglicht.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorschriften gibt es technische Normen, die für den sicheren Betrieb von Aufzügen von Bedeutung sind:
Falls das Notrufsystem über ein Kommunikationsnetzwerk wie das Internet oder GSM (Mobilfunk) betrieben wird, müssen die Betreiber des Systems auch die Vorgaben der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) beachten. Insbesondere, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden (z. B. Standortdaten oder Identifikationsdaten des Aufzugsnutzers), ist der Schutz dieser Daten sicherzustellen.
Die Vorschriften des Verbandes der Elektrotechnik (VDE) können ebenfalls relevant sein, insbesondere wenn es um die Elektroinstallation und die Sicherheit von Kommunikationssystemen geht. Ein Notrufsystem muss elektrisch sicher sein, um zu verhindern, dass es in einer Notfallsituation versagt.
Der Betreiber eines Aufzugs hat gemäß § 1 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) die Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Aufzug den allgemeinen Sicherheitsanforderungen entspricht und im Notfall ein Notrufsystem vorhanden ist. Diese Verpflichtung kann auch durch Versicherungsbedingungen und Betreiberverantwortlichkeiten ergänzt werden.
Ein Aufzugnotrufsystem muss in Deutschland nach den geltenden Vorschriften installiert werden, um die Sicherheit von Personen im Aufzug zu gewährleisten. Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen sind die Landesbauordnungen, die Aufzugsverordnung, die technischen Normen wie DIN EN 81-28, sowie die DSGVO, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Der Betreiber des Aufzugs ist verpflichtet, ein funktionierendes Notrufsystem zu gewährleisten und die entsprechenden Normen einzuhalten, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten und rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Die Norm EN 81-28 regelt die Anforderungen an das Notrufsystem. Diese Systeme ermöglichen es Personen, Hilfe herbeizurufen, wenn sie aufgrund einer Störung in einem Aufzug eingeschlossen sind. Aufzugnotrufsystem für eingeschlossene Personen und Servicetechniker Um die Anforderungen der EN 81-28 zu erfüllen, muss das Notrufsystem für alle eingeschlossenen Personen erreichbar sein. Dies gilt sowohl für die Fahrgäste des Aufzugs als auch für die Servicetechniker, wenn sie sich oberhalb der Kabine, in der Schachtgrube (die Basis des Aufzugsschachts unter dem Aufzug) befinden.
Die Sicherheitsnormen für Aufzüge schreiben vor, dass Notrufgeräte über eine ausreichende Notstromversorgung verfügen müssen, um im Falle eines Stromausfalls eine Stunde Bereitschaftszeit mit mindestens 15 Minuten Sprechzeit zu gewährleisten. Im Interesse der Sicherheit der Fahrgäste empfehlen wir, die Gesprächszeit zu verdoppeln.
Spätestens alle drei Tage muss ein Testanruf getätigt werden, um sicherzustellen, dass das Aufzugs-Alarmsystem ordnungsgemäß funktioniert, um Störungen proaktiv zu erkennen und zu beheben und um das Risiko von Fehlfunktionen zu verringern. Der Testanruf wird selbständig ausgelöst und in der Notrufzentrale dokumentiert, um nachzuweisen, dass die Vorschriften eingehalten und alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit ergriffen wurden. Diese Aufzeichnung kann im Falle eines Rechtsstreits angefordert werden.
Durch leuchtende Symbole können hörgeschädigte Fahrgäste den Status ihres Notrufs erkennen. Wird der Notruftaster gedrückt, zeigt das gelbe Piktogramm, dass das Notrufsystem des Aufzugs einen Anruf tätigt. Das gelbe Piktogramm leuchtet weiter, sobald der Alarm beantwortet wurde,
und ein grünes Piktogramm einer sprechenden Person wird angezeigt.
Das grüne Licht erlischt, wenn der Sprachanruf beendet ist. Das gelbe Licht leuchtet, bis das Ende des Alarmsignals an das Notrufsystem zurückgesendet wird, um zu signalisieren, dass das Problem behoben wurde.
Aufzugsnotruf-Standby und Alarmstatus – Schutz der Privatsphäre der Fahrgäste Durch Drücken des Notruftasters wird die Alarmanlage vom Standby- in den Alarmzustand versetzt. Während dieser Zeit kann sich das Rettungsunternehmen einwählen und mit den eingeschlossenen Fahrgästen im Aufzug sprechen.
Wenn der Einschluss beendet ist und die Fahrgäste befreit sind, muss das Notrufsystem wieder in den Bereitschaftszustand versetzt werden, um zu verhindern, dass jemand in der Aufzugskabine anruft und die Gespräche der Fahrgäste mithört. Das gelbe Glocken-Piktogramm signalisiert den Fahrgästen, dass der Alarm noch aktiv ist und das Dritte ihre Gespräche mithören können. Blinkende Piktogramme zeigen eine Störung des Aufzugsnotrufsystems an Schlägt ein 3-Tages-Testanruf fehl, müssen gemäß EN 81-28 die Piktogramme blinken, um den Aufzugsnutzern zu signalisieren, dass es ein Problem mit dem Notrufsystem gibt, entweder mit der Hardware oder mit der Verbindung zur Rettungsgesellschaft. Die Lichter blinken weiter, bis der nächste Testanruf erfolgreich abgeschlossen ist. Das Base Engineering Notrufsystem erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen.
Das Erwerben der EN81-28 ist bei DIN Media (ehemals Beuth Verlag) möglich.
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5. Moderne Technik: Nutzung innovativer Systeme für eine lückenlose Überwachung.
6. Individueller Service: Auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen und Betreuung.
Unser Service endet nicht, wenn der Aufzugnotruf eingerichtet ist – wir sind auch danach für Sie da. Von der Installation über regelmäßige Wartung bis hin zu fortlaufender Unterstützung sorgen wir dafür, dass Ihr System immer gut funktioniert. Mit moderner Fernwartung können wir viele Updates und Anpassungen aus der Ferne machen, ohne dass ein Techniker vorbeikommen muss. So ist Ihr Aufzugnotruf-System immer gut betreut, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.